Für 2009 und 2010 gilt: Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, wie z. B. ein Kindermädchen oder Pflegepersonal, dann müssen Sie sie beim Finanzamt angeben und den u. U. Lohn versteuern.
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Für 2009 und 2010 gilt: Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, wie z. B. ein Kindermädchen oder Pflegepersonal, dann müssen Sie sie beim Finanzamt angeben und den u. U. Lohn versteuern.